Ich informiere Sie immer ausführlich über Ihre Behand-lungungskosten und berechne nach GebüH (Gebühren-verzeichnis für Heilpraktiker), sofern nicht nicht ausdrück-
lich anders vereinbart.
Gesetzliche Kassen zahlen nur in seltenen Ausnahme-fällen die Behandlungskosten, private Kostenträger übernehmen in der Regel die Liquidation komplett. Die PKV/Beihilfestelle kann, je nach Vertragsbedingungen, die Erstattung des Rechnungsbetrages ganz oder teilweise ablehnen. In diesem Fall sind die Behandlungskosten in vollem Umfang von Ihnen zu tragen.